Charta des Council for European Urbanism – C.E.U.-Deutschland (Teil 2)

Anmerkung: Die Charta des Coun­cil for Euro­pean Urban­ism — C.E.U. Deutsch­land (Teil 2) ergänzt die in Stock­holm am 6. Novem­ber 2003 ver­ab­schiedete und am 23. August 2004 aktu­al­isierte europäis­che Charta. Die Charta (Teil 2) ist für Verän­derun­gen offen.

I Region
II Stadt und Stadtvier­tel
III Plätze, Straßen und Gebäude

Vorbe­merkung

Die baulich-räumliche Gestalt ist von entschei­den­der Bedeu­tung für lebenswerte und nach­haltige men­schliche Sied­lun­gen. Zwar ist die unmit­tel­bare Leben­sumwelt der Wohn-, Arbeits– und Freizeit­stät­ten auss­chlaggebend für das Wohlbefinden der dort leben­den Men­schen, doch wer­den wesentliche Rah­menbe­din­gun­gen auch in größeren räum­lichen Zusam­men­hän­gen bes­timmt. Erst ein eng aufeinan­der abges­timmtes städte­bauliches Han­deln poli­tis­cher, admin­is­tra­tiver, fach­licher, wirtschaftlicher und zivilge­sellschaftlicher Kräfte auf regionaler, städtis­cher und lokaler Ebene ist in der Lage, die derzeit­i­gen umfassenden Her­aus­forderun­gen an die europäis­chen Stadtre­gio­nen angemessen zu bewälti­gen. Städte­bauliches Han­deln wird hier umfassend ver­standen — als Gestal­tung öffentlicher Räume, Ein­bindung von Gebäu­den in ihr Umfeld, Landschafts-, Freiraum– und Gartengestal­tung, als Motor gestal­ter­ischer, funk­tionaler, sozialer und kul­tureller Vielfalt, als Medium sozialer Inte­gra­tion und Ressourcenscho­nung sowie als Prozess, der all diesen Prak­tiken dient. Vor diesem Hin­ter­grund ver­tritt der C.E.U.-Deutschland fol­gende Positionen:

I Region

1 Regiona­len­twick­lung heute
Regio­nen sind soziale und wirtschaftliche Bezugsräume. Sie umfassen Städte, Dör­fer und Land­schaften mit jew­eils eigenem Charak­ter, aber auch infra­struk­turelle Großan­la­gen, Militär-, Gewerbe– und Indus­triege­bi­ete sowie mehr oder weniger anonyme Sied­lun­gen. Regio­nen sind die wichtig­ste räum­liche Ebene des glob­alen Wet­tbe­werbs sowie einer sozial und ökol­o­gisch nach­halti­gen  Rau­men­twick­lung. Regiona­len­twick­lung soll ressourcenscho­nend auf eine sol­i­darische Innenen­twick­lung und inter­na­tionale Wet­tbe­werb­s­fähigkeit hin­wirken. Regio­nen sind Träger und Impuls­ge­ber einer europäis­chen Zusam­me­nar­beit in der Stadt­baukul­tur. Sie fördern gren­züber­schre­i­t­ende und inter­na­tionale Kam­pag­nen wie etwa „Eurore­gio­nen“ und Metropolregionen.

2 Regionale Iden­titäten
Regio­nen gewin­nen ihre Iden­tität als Sied­lungsräume vor allem durch gemein­same his­torische Wurzeln und Spuren bzw. soziale, kul­turelle, wirtschaftliche, topographis­che und baulich-räumliche Zusam­men­hänge. Regiona­len­twick­lung soll diese Iden­titäten auf­greifen und weiterentwickeln.

3 Innenen­twick­lung vor Auße­nen­twick­lung
Regiona­len­twick­lung ist eine wichtige städte­bauliche Auf­gabe. Dabei geht Innenen­twick­lung vor Auße­nen­twick­lung. Durch den Umbau von Wohn­sied­lun­gen, die Wieder­nutzung brachge­fal­l­ener Stadt­bere­iche sowie die Erschließung von Lücken und Zwis­chen­räu­men lässt sich die Zer­sied­lung begren­zen, ohne auf städte­bauliche Qual­ität verzichten zu müssen. Regio­nen sind auf ihre ländlichen Teil­ge­bi­ete innen wie außen angewiesen, zu denen sie in einer zer­brech­lichen Beziehung stehen.

4 Städte­bauliche Weit­er­en­twick­lung
Städte­bauliche Weit­er­en­twick­lung ver­steht sich auch im regionalen Maßstab als Ein­fü­gung des Neuen in das Beste­hende. Dazu soll­ten neue Sied­lun­gen am Stad­trand gut städte­baulich inte­gri­ert und mit dem Bestand ver­netzt, vorhan­dene Zen­tren gestärkt, Wohnen, Arbeiten und Freizeit in enger räum­licher Nähe zueinan­der und öffentlich zugänglich entwick­elt sowie große Gewer­bege­bi­ete städte­baulich aufgew­ertet wer­den. Beim Rück­bau von Sied­lungs­bere­ichen soll­ten städtis­che Qual­itäten und Zusam­men­hänge so weit wie möglich erhal­ten bleiben und Zwis­chen­nutzun­gen als Impuls­ge­ber weit­erer Entwick­lung dienen.

5 Bewahrung der his­torischen Stadt– und Dor­fk­erne
Die vorindus­triellen Stadtk­erne, Dör­fer und Kul­tur­land­schaften sind eine wertvolle europäis­che Gegeben­heit. Die Entwick­lung und der Umbau von Städten und Dör­fern soll­ten deren his­torisches Bild, lokale und regionale Tra­di­tio­nen sowie die natür­lichen Gegeben­heiten und Gren­zen respektieren.

6 Gestal­tung der Kul­tur­land­schaft
Die Kul­tur­land­schaft verkör­pert eine vielfältige und span­nungsre­iche Wech­sel­beziehung von Umwelt, Wirtschaft und Kul­tur. Ihre Aus­gestal­tung und Pro­fil­ierung ist eine wichtige Strate­gie bei der Umstel­lung der europäis­chen Land­wirtschaft auf ver­mehrt land­schaft­spfle­gende, regional aus­gerichtete und energiepoli­tisch rel­e­vante Bewirtschaf­tungs­for­men. Sie sollte auch bei der Wieder­nutzung und Gestal­tung von brachge­fal­l­enen Sied­lungs­bere­ichen berück­sichtigt werden.

7 Nach­haltige Stadtre­gio­nen
Nach­haltige Stadtre­gio­nen sind vielfältig und nutzungs­gemis­cht in ihren Ange­boten und wirken Zer­sied­lung ent­ge­gen. Sie unter­stützen eine regionale Kreis­laufwirtschaft und regionale Arbeitsmöglichkeiten, die Men­schen aller Einkom­mensgrup­pen nutzen. Erschwinglicher Wohn­raum sollte in der ganzen Stadtre­gion ver­füg­bar sein, in der Nähe von Arbeit­splätzen liegen und die räum­liche Konzen­tra­tion von Armut ver­mei­den. Regionale Sol­i­dar­ität erfordert einen Ressource­naus­gle­ich unter den Kom­munen der Region.

8 Inte­gri­erte Verkehrsen­twick­lung
Die baulich-räumliche Organ­i­sa­tion der Region und die Verkehrs­pla­nung soll­ten gemein­sam entwick­elt wer­den. Ein Net­zw­erk aufeinan­der bezo­gener Verkehrsmit­tel soll die Abhängigkeit vom Auto ver­ringern und die Erre­ich­barkeit mit dem öffentlichen Per­so­nen­nahverkehr, zu Fuß und mit dem Fahrrad fördern.

9 Regionale Koop­er­a­tion
Eine sachgerechte Zusam­me­nar­beit der Städte und Gemein­den einer Region trägt dazu bei, dass diese im ver­schärften Wet­tbe­werb um Steuere­in­nah­men besser mit ihren Ressourcen umge­hen. Die Kom­munen einer Region soll­ten sich in ihren Funk­tio­nen und Ange­boten sin­nvoll ergänzen. Dabei soll­ten Verkehr, Erhol­ung, öffentliche Dien­stleis­tun­gen und Ein­rich­tun­gen, Gewer­bean­sied­lun­gen sowie Woh­nungs­bau miteinan­der abges­timmt werden.

II Stadt und Stadtviertel

10 Stad­ten­twick­lung heute
Die Städte sind heute mit einem tief greifenden ökonomis­chen und demographis­chen Struk­tur­wan­del kon­fron­tiert. Sie müssen von der Indus­triege­sellschaft Abschied nehmen und neue wirtschaftliche Grund­la­gen errin­gen, die sozialen Fol­gen dieser Entwick­lung dämpfen und ihre wertvollen städte­baulichen Bestände erneuern.

11 Iden­tität der Städte
Die Städte haben ihre jew­eili­gen gestal­ter­ischen, wirtschaftlichen, sozialen und kul­turellen Beson­der­heiten, die sorgfältig gepflegt und nach­haltig weit­er­en­twick­elt wer­den müssen. Städte­bau, Architek­tur und Land­schafts­gestal­tung kön­nen einer Beliebigkeit, Monot­o­nie, Dishar­monie und Geschicht­slosigkeit ent­ge­gen­wirken, wenn sie die spez­i­fis­chen Bedin­gun­gen jedes Ortes, seiner Topografie, Men­schen, Geschichte, Baukul­tur und seines Kli­mas berück­sichti­gen. Die Städte fördern ihre Beson­der­heiten auch durch gren­züber­schre­i­t­ende und inter­na­tionale Kam­pag­nen wie etwa die „Europäis­che Kulturhauptstadt“.

12 Stadt­bild
Der Charak­ter der Stadt wird wesentlich durch das Erschei­n­ungs­bild ihrer Gebäude und öffentlichen Räume geprägt. Dabei kommt den Stadtzen­tren eine beson­dere Rolle zu. Städte fördern die Pflege des Stadt­bildes durch Stadtreparatur, Gestal­tung öffentlicher Räume und Kam­pag­nen etwa zum „Städte­baulichen Denkmalschutz“.

13 Stadtvier­tel
Städte gliedern sich von den Zen­tren bis zu ihren Rän­dern in unter­schiedliche Stadtvier­tel. Die Unter­schiede dieser Stadtvier­tel for­men den Charak­ter der Gesamt­stadt, ihre jew­eili­gen Stärken soll­ten betont wer­den. In diesem Rah­men sind die Zen­tren der Stadtvier­tel von beson­derer Bedeu­tung. Bürger, Poli­tik und örtliche Wirtschaft sind für die Erhal­tung und Weit­er­en­twick­lung der Stadtvier­tel verantwortlich.

14 Ein­bindung in den städtis­chen Zusam­men­hang
Stadtvier­tel verkör­pern ein Zusam­men­spiel von Nach­barschaften und darauf bezo­gener, gut gestal­teter öffentlicher Räume. Stadtvier­tel sollen kom­pakt gebaut, gemis­cht genutzt und fußgänger­fre­undlich sein. Es gilt, einem räum­lichen und sozialen Zer­fall der Städte und ihrer Stadtvier­tel ent­ge­gen­zuwirken. Stadt­bere­iche, in denen eine bes­timmte Nutzung vorherrscht, z. B. Gewer­bege­bi­ete, großflächige Infra­struk­tu­ran­la­gen oder große Frei­flächen sowie Zwis­chen­nutzun­gen, soll­ten in die Zusam­men­hänge und Struk­turen der angren­zen­den Stadtvier­tel ein­be­zo­gen werden.

15 Lebendige Vielfalt
Vielfalt ist in den Stadtvierteln zu erhal­ten und zu entwick­eln. Dies dient zugle­ich der Stärkung sozialer und bürg­er­schaftlicher Bindun­gen. Das Zusam­men­leben von Men­schen unter­schiedlicher Alters­grup­pen, Einkom­men und eth­nis­cher Herkunft wird durch ein Ange­bot unter­schiedlicher Arbeitsmöglichkeiten, Haustypen, Wohn­for­men, Woh­nungsange­bote sowie sozialer und kul­tureller Ein­rich­tun­gen unterstützt.

16 Stadt der kurzen Wege
Im städtis­chen All­tag kann desto mehr auf das Auto verzichtet wer­den, je eher sich die Zielorte fußläu­fig erre­ich­bar in den Stadtvierteln und nicht an abgele­ge­nen, mono­funk­tionalen Orten befinden. Nicht allein Schulen und Nach­barschaft­sein­rich­tun­gen, auch Arbeits– und andere Zielorte soll­ten zu Fuß bzw. mit dem Fahrrad schnell und sicher erre­ich­bar sein. Entsprechend aus­ges­tat­tete Straßen– und Wegenetze ver­ringern die Anlässe zur Auto­be­nutzung und fördern eine vom Auto unab­hängige Mobil­ität in der Stadt.

17 Stadtverträglicher Autoverkehr
Neben attrak­tiven Ange­boten des öffentlichen Verkehrs und für den nicht­mo­torisierten Verkehr ist der indi­vidu­elle Autoverkehr angemessen zu berück­sichti­gen. Eine stadtverträgliche Aus­rich­tung des indi­vidu­ellen Autoverkehrs dient der Bewahrung und Weit­er­en­twick­lung urbaner Qual­itäten der Haupt­straßen und der Aufen­thalt­squal­ität öffentlicher Räume.

18 Grün­räume in der Stadt
Eine der Qual­itäten europäis­cher Städte basiert auf der Sym­biose zwis­chen kom­pakt bebauten Stadtvierteln und grü­nen Räu­men, vom kleinen Park bis hin zur offe­nen Land­schaft. Die Gliederung und Verbindung der Stadtvier­tel durch ein vielfältiges, gut struk­turi­ertes Ange­bot von Grün­räu­men, Parks, Sport– und Spielplätzen, Fried­höfen, Kle­ingärten und auch land­wirtschaftlichen Flächen gehört zur unverzicht­baren Auf­gabe des Städtebaus.

III Plätze, Straßen und Gebäud

19 Architek­tur im städte­baulichen Kon­text
Urbane Architek­tur ist vielfältig, der Geschichte des Ortes verpflichtet und zugle­ich offen für Neues, stets jedoch den städtis­chen Kon­text respek­tierend. Urbane Architek­tur fügt sich in die städte­bauliche „Gram­matik“ der Umge­bung ein, setzt sich mit ihrer Atmo­sphäre auseinan­der und trägt zugle­ich zur Pro­fil­ierung der Nach­barschaft ins­ge­samt bei.

20 Parzelle als Stadt­baustein
Eine aus­ge­wo­gene, dem Stadt­ge­füge angepasste Parzel­lierung pri­vater Grund­stücks­flächen trägt zur städte­baulichen Ord­nung und Aus­d­if­feren­zierung bei. Sie begün­stigt die Nutzungsvielfalt und Flex­i­bil­ität, erhöht damit den Gebrauch­swert und schafft zugle­ich die Basis für indi­vidu­elles, aber städte­baulich inte­grier­bares Bauen.

21 Fußgänger­fre­undliche Straßen und Plätze
Straßen und Plätze soll­ten für Fußgänger, Rad­fahrer, Kinder, alte und behin­derte Men­schen sicher, bequem zu nutzen, aufen­thalts­fre­undlich und atmo­sphärisch anre­gend sein. Dadurch laden sie zum Gehen ein, fördern Begeg­nun­gen von Nach­barn und Besuch­ern sowie öffentliche Aktivitäten.

22 Gestal­tung öffentlicher Räume
Die gute Gestal­tung von Straßen, Plätzen und öffentlichen Grü­nan­la­gen als Orten gemein­schaftlicher Nutzung gehört zu den zen­tralen Auf­gaben des Städte­baus. Sie leis­tet einen wichti­gen Beitrag sowohl für den sozialen Zusam­men­halt und die Bewahrung des kul­turellen Erbes der Stadt als auch zur Qual­i­fizierung eines zeit­gemäßen Erschei­n­ungs­bildes und Nutzungsprofils.

23 Zugänglichkeit öffentlicher Räume
Eine ein­fache öffentliche Zugänglichkeit in Verbindung mit sozialer Aufmerk­samkeit begün­stigt die Aufen­thalt­squal­ität, Aneig­nungs­fähigkeit und Sicher­heit öffentlicher Räume. Die unter diesen Voraus­set­zun­gen höhere Beanspruchung städtis­cher Plätze, Straßen, Wege und Grü­nan­la­gen erfordert eine sorgfältige und werthaltige Ausstat­tung und kon­tinuier­liche Pflege, möglichst unter ver­ant­wortlicher Mitwirkung der Anlieger.

24 Öffentliche Gebäude
Öffentliche Gebäude und Ein­rich­tun­gen erfordern angemessene und beson­dere Stan­dorte, um die städtis­che Gemein­schaft und demokratis­che Kul­tur zu stärken. Ihnen gebührt eine her­aus­ge­hobene Präsenz und Form, die sich wesentlich von der anderer Gebäude und Orte im Gefüge der Stadt unterscheidet.

25 Bestand­spflege
Erhalt, Umbau und Umnutzung von bere­its beste­hen­den Gebäu­den nutzen vorhan­dene Ressourcen und bewahren die räum­liche Prä­gung des Ortes. Sie bieten Chan­cen für urbane Exper­i­mente und kön­nen eine bestand­sori­en­tierte Weit­er­en­twick­lung der Stadtvier­tel und Ensem­bles fördern.

26 Gärten in der Stadt
Gärten sind ein unverzicht­barer Bestandteil des Wohn– und Arbeit­sum­feldes in der kom­pak­ten Stadt. Sie sind nicht nur Objekte gestal­ter­ischen Engage­ments, son­dern bilden auch wichtige, inten­siv nutzbare soziale, ökol­o­gis­che und wirtschaftliche Refugien.

 27 Umwelt­be­wusste Architek­tur
Auch städtis­che Gebäude sollen ihren Bewohn­ern und Nutzern eine Beziehung zur Örtlichkeit, Wit­terung und Jahreszeit ver­mit­teln. Dem kommt ein selb­stver­ständlicher Ein­satz ressourcenscho­nen­der und regen­er­a­tive Energien nutzen­der Gebäude­or­gan­i­sa­tion und –tech­nik entgegen.